Aktuelles
Partnerschaften
Wir haben im Laufe der Jahre und langjähriger Zusammenarbeit Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland und Italien und können solche Kontakte auch in die Schweiz herstellen um unseren Klienten eine entsprechende Vertretung in diesen Ländern zu vermitteln und allenfalls auch die Rechtssachen für unsere Klienten über die Rechtsanwälte des jeweiligen Landes abzuwickeln.
Honorar: Guter Rat muss nicht immer auch teuer sein
Generell unterliegt das Honorar des Rechtsanwaltes gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anwalt darf daher nicht nach seinem „Gutdünken“ Honorarnoten erstellen bzw. verrechnen. Geregelt ist das Honorar im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Darin ist u.a. festgehalten, wie viel eine Zivilverhandlung vor Gericht bei einem bestimmten Streitwert (bzw. Klagsbetrag) kostet. Vereinfacht ausgeführt hängt das Honorar daher von der Höhe des Klagsbetrages und der Länge der Verhandlung ab. Da die Länge und die Anzahl der Verhandlungen im Voraus nur schwer abschätzbar sind, kann meist nur eine beiläufige Kosteneinschätzung erfolgen. Der Verlierer im Zivilprozess hat neben den eigenen Kosten auch die des Gegners zu ersetzen.
Auch das Anwaltshonorar für die Strafverteidigung ist gesetzlich in den autonomen Honorar – Kriterien geregelt. Dabei gilt zu beachten, dass bei einem Freispruch nicht der Ankläger das Honorar übernimmt, sondern der Rechtsanwalt seinem Mandanten sogar noch einen Erfolgszuschlag in Rechnung stellen darf. Die Republik Österreich übernimmt dabei lediglich einen relativ geringen Teil dieser Kosten.
Kann sich jedoch eine Partei oder ein Angeklagter keinen Anwalt leisten, besteht die Möglichkeit, bei Gericht Verfahrenshilfe zu beantragen und wird dann nach Genehmigung des Gerichts ohne Kostenbelastung ein Rechtsanwalt seitens der Anwaltskammer zur Verfügung gestellt. Achtung ! Die Verfahrenshilfe entbindet nur von den Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Geht der Prozess verloren, müssen dem Rechtsanwalt des Gegners auch im Falle bewilligter Verfahrenshilfe die Kosten ersetzt werden.
Für die Erstellung von Verträgen legen Rechtsanwälte grundsätzlich das Notariatstarifgesetz zugrunde. Berechnungsgrundlage ist dabei jener Wert, über dem im Vertrag verfügt wird (beispielsweise bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis, etc). Da in Vertragssachen die voraussichtlich anfallenden Kosten in den meisten Fällen zum großen Teil vorhersehbar sind, ist es durchaus üblich, diese bereits bei Auftragserteilung zu besprechen oder mit dem Rechtsanwalt ein fixes Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Einen besonders breiten Teil unserer Arbeit widmen wir aber der Lösung von Problemen, bevor sie zu Prozessen führen. Vernünftige Verträge, Testamente, sinnvolle Scheidungsvereinbarungen oder die rechtzeitige Prüfung von Verträgen sind dabei ebenso wichtig, wie die rechtzeitige Frage an den Rechtsanwalt, wie auf ein Problem reagiert, wie eine geschäftliche Partnerschaft aufgebaut, wie ein Geschäft abgeschlossen werden soll. Die aufgewendeten Kosten für solche Beratungen sparen am Ende in vielen Fällen lange und teure Prozesse. Einmal gemachte Fehler lassen sich oft auch in Prozessen nicht mehr rückgängig machen.
Scheuen Sie sich nicht, bereits bei der ersten Kontaktierung das Honorar anzusprechen. Unsere Kanzlei ist und war stets bemüht, als Dienstleistungsunternehmen aufzutreten und ein bestmögliches Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Wir sind daher überzeugt, sie auch in diesem Punkt zufrieden stellen zu können.
Ohne die hervorragende Einrichtung der kostenlosen Rechtsberatung der Gerichte am sogenannten Amtstag schmälern zu wollen, sollten Sie aber trotzdem nicht vergessen, dass eine auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene ausführliche Ermittlung des gesamten Sachverhalts und umfassende Beratung dort sicher nicht möglich ist und fraglos nur beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sichergestellt ist. Auch sollten Sie sich nicht in der Hoffnung wiegen, dass der beim Amtstag beartende Richter auch später der sein wird, der Ihre Rechtssache als zuständiger Richter in Ihrem Sinne entscheiden wird. Die Entscheidung des Richters kann erst fallen, wenn er auch die Gegenseite gehört und Ihre Beweise aufgenommen hat – Der Verfahrensausgang kann das genaue Gegenteil der Information beim Amtstag sein.
Es lohnt sich immer, einen Rechtsanwalt beizuziehen, da dadurch in vielen Fällen Probleme verhindert werden können, bevor sie entstehen und dann oft gewaltige Prozesskosten verursachen, die im Vorfeld schon hätten vermieden werden können. Wir sind bestrebt, Prozesse dort zu vermeiden und Lösungen zu suchen, wo es möglich ist.
Sehr oft geht es darum, das Problem rechtzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Das ist nicht kostenlos möglich, ist aber zumeist der kostengünstigste Weg.